Die Helfersprecher

Die Helfersprecher_in (Hsp) vertritt die Helferschaft und deren Belange gebenüber dem Ortsbeauftragten. Das heißt, jeder Helfer kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an die Hsp wenden. Die Helfersprecher werden in ihrer Funktion nicht von ihren sonstigen Aufgaben entbunden. Sie schlichten Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmern sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirken bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Desweiteren können die Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten. Die Berufung der Helfersprecher erfolgt auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand. Der Landesbeauftrage ist vom Wahlergebnis zu unterrichten.