09.04.2014

Atemschutzstrecke Frühjahr 2014

Die Atemschutzübungsanlage dient der Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
Der Atemschutzeinsatz ist mitunter eine der gefährlichsten Aufgaben innerhalb der
Feuerwehren und dem Katastrophenschutz. Aufgrund dessen sind regelmäßige Aus- und Fortbildung sowie eine körperliche Fitness der Trägerinnen und Träger unerlässlich.
Die in der Atemschutzübungsanlage durchzuführende Belastungsübung ist von jeder
Einsatzkraft in einem Zeitraum von maximal 12 Monaten zu wiederholen. Die Grundsätze zur
Durchführung dieser Belastungsübung sind in Anlehnung an die Vorgaben der FwDV 7 verbindlich geregelt.
Sie dienen der einheitlichen Aus- und Fortbildung aller Atemschutzgeräteträgerinnen und
Atemschutzgeräteträger und tragen dazu bei, Atemschutzunfälle
präventiv zu begegnen.
Ziele dieser Fortbildungsmaßnahme sind, die Ausbildungsziele der
Atemschutzgeräteträgerausbildung zu wiederholen. Die Teilnehmer müssen daher
- die Belastungswerte nach FwDV 7 erfüllen,
- die persönliche Schutzausrüstung richtig handhaben und anlegen können sowie
- die Einsatzgrundsätze im Atemschutzeinsatz beherrschen.

In der FwDV 7, der Feuerwehrdienstvorschrift für Atemschutz. Ist geregelt dass man mit 1.600 Litern Luft 80 KJ erbringen muss. Ab 50 Jahren gibts dann einen Seniorenbonus und es sind nur noch 50 KJ.
Ausrechnet ergibt sich so für die jeweiligen Geräte
- 25 KJ Leitersteigen = 25 Meter
- 15 KJ Orientierungsstrecke = 75 Meter
- 25 KJ Laufband/Fahrrad = 250 Meter Laufband
Hinzu kommt natürlich noch das Thema fehlenden Wärmeaustauschs, da man mit den kompletten Einsatzanzug auch nicht wirklich viel Hitze abgeben kann. Und dann noch so Schmankerl in der Strecke wie Hitzekammer, ständiges hoch- und runterkriechen, durch die Röhre rutschen und ein Tank klettern muss.


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